Erfurt Bundesarbeitsgericht urteilt: Sommer-Verträge für Bademeister zulässig
Redaktion 19.11.2019 - 18:59 Uhr
Unbefristete Arbeitsverhältnisse für Bademeister, die nur für die Sommermonate gelten, sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zulässig.
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