Erfurt Bundesarbeitsgericht urteilt: Sommer-Verträge für Bademeister zulässig

In den Schwimmbädern fehlen zunehmend ausgebildete Bademeister. Foto: Benedikt Spether

Unbefristete Arbeitsverhältnisse für Bademeister, die nur für die Sommermonate gelten, sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zulässig.

 
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