Erfurt Bundesarbeitsgericht: Streit um Zeitarbeit geregelt

Arbeitgeber dürfen die Witwenversorgung nicht ohne Weiteres an die Ehedauer knüpfen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Foto: arifoto UG/dpa

Das Bundesarbeitsgericht hat geregelt, wann beim Lohn von Zeitarbeitern vom Gleichstellungsgrundsatz mit den Stammbelegschaften abgewichen werden kann.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle iS+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.

Bilder