Thüringen Behinderte mit Betreuer dürfen bei Kommunalwahl abstimmen

Eine Wählerin wirft ihren Wahlschein in einem Wahllokal in die Wahlurne. Foto: Bodo Schackow/Archivbild

Thüringer, die von Familienangehörigen oder Pflegern vollumfänglich betreut werden, dürfen an den Kommunalwahlen im Mai und auch an der Landtagswahl im Herbst teilnehmen.

 
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