Was aber zugleich heißen kann: Die massive und mit großem Recherche-Aufwand betriebene Lobby-Arbeit von Heckler & Koch war in diesem Punkt erfolgreich.
Die Oberndorfer sind bekannt für langjährige, exzellente Kontakte ins Ministerium und in die Truppe. Ohnehin ist es ein offenes Geheimnis, dass Heckler & Koch bestens in der Truppe und im man in der Bundeswehr am liebsten das alte G-36-Sturmgewehr von Heckler & Koch behalten würde. Den Fans des acht Mal größeren Schwarzwälder Unternehmens kam es bereits zupass, dass man mit den arabischen Eigentümern und den derzeit nur 120 Mitarbeitern von Haenel/Merkel Argumente gefunden hatte, die sich in etlichen misstrauischen Kommentaren in der Militärszene und in bundeswehrnahen Medien niederschlugen. Beim Ministerium verfingen sie allerdings zunächst nicht.
Ebenso wenig wie weitere Teile des eigentlich vertraulichen 60-Punkte-Papiers aus Oberndorf, die bereits Anfang voriger Woche durchgesickert waren, offenkundig lanciert von interessierten Militärkreisen. Darin führt Heckler & Koch nach Angaben der Zeitschrift Business Insider eine Reihe von technischen und Verfahrens-Gründen an, die eine ungerechtfertigte Bevorzugung Haenels belegen sollen:
Der Vergleichstest der Bewerberwaffen war nach Ansicht von HK fachlich nicht korrekt;
die Waffentester waren dieselben, die einst die - von HK und von der Justiz nie anerkannten - Mängel am G36 festgestellt hatten;
die beiden von HK vorgelegten Waffen hätten laut Bundeswehr sehr unterschiedliche Schießergebnisse gebracht; dabei seinen sie baulich fast identisch gewesen.
Ebenso durchgestochen wurden - laut Business Insider - interne Angaben zu Verhandlungen und Preisen.
Haenel soll pro Waffe nur einen Verkaufspreis von rund 1000 Euro (plus Mehrwertsteuer) aufgerufen haben. Den HK-Unterstützern zufolge ist fraglich, ob das die Herstellungskosten deckt. Sie verweisen auf einen Auftrag aus Polen für 546 Exemplare des gleichen Modells, wo Haenel mehr als 2500 Euro pro Stück berechnet habe. Preisdumping (also ein Angebot unter Selbstkosten, etwa durch einen Zuschuss der Eigentümer) wäre bei einem öffentlichen Auftrag in Deutschland verboten.
Nach Ende aller Einreichungsfristen Ende Juni soll es eine geheime Absprache zwischen dem Bundeswehr-Beschaffungsamt und C.G. Haenel gegeben haben. Dies wäre, wenn es stimmt, ebenfalls ein Regelverstoß, der die Vergabe rechtlich unwirksam machen würde.
Nun sieht es danach aus, dass der Patentrechts-Vorwurf die einzige Kugel aus dem Arsenal Heckler & Kochs ist, die Haenel treffen könnte. Ob sie ihr Ziel erreicht? Zu Details, die eine Antwort möglich machen würden, schweigt man eisern in Berlin, Oberndorf, Suhl und Huglfing.
Und so bleibt auch die Frage offen, ob das Ganze als Blamage für die Bundeswehr oder den Suhler Hersteller anzusehen ist. Sicher ist nur der Zwischenerfolg für den großen Waffenbruder aus Baden-Württemberg.
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