Thüringen 3. "Asylbewerber sind gar nicht wirklich bedroht"

Das Grundgesetz formulierte recht eindeutig: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht". Und es präzisiert: Nur dann, wenn sie vorher nicht aus einem sicheren Drittstaat einreisen und nur dann, wenn nicht gemäß EU-Recht bereits ein anderer Staat für sie zuständig ist.

 
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