Suhl/ Zella-Mehlis Tagesticket entspannt das Parken am Grenzadler

Tagesausflügler und Wanderer, die bisher am Grenzadler und in der Tambacher Straße geparkt haben, mussten bisher ihre Rückkehr zum Auto ziemlich genau planen, um kein Knöllchen zu kriegen. Mit der neuen Parkgebührenordnung werden Tagestickets angeboten, die es für acht beziehungsweise für sechs Euro gibt. Foto: Michael Bauroth

Das Ordnungsamt hat ausgemistet: Die Verordnungen und Satzungen für die Straßenreinigung, das Parken und Gebühren für Sondernutzungen wurden überarbeitet und vom Stadtrat verabschiedet.

 
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Oberhof - Tagesausflügler und Touristen, die ihr Auto derzeit am Oberhofer Grenzadler abstellen wollen, haben ein Problem: Sie müssen genau wissen, wie lange sie verweilen wollen und wann sie zurück sind von ihrer Wandertour. Stimmen Vermutung und tatsächliche Zeit nicht überein, hängt am Ende ein Knöllchen an der Windschutzscheibe.

Immer wieder hätten Oberhof-Gäste daher in der Stadtverwaltung nachgefragt, ob die Möglichkeit bestehe, ein Tagesticket zu erwerben, teilt Ordnungsamtsmitarbeiterin Lisa Ballenberger in der jüngsten Sitzung des Stadtrates mit. Ein Vorschlag, der in der neuen Parkgebührenordnung der Stadt nun mit aufgenommen wurde: Eine Tageskarte für den Parkplatz am Grenzadler wird künftig für acht Euro angeboten, eine Monatskarte für 40 Euro und wer das ganze Jahr dort parken möchte, hat 300 Euro zu entrichten.

Halbe Stunde? Ein Euro!

Auch diejenigen, die nur kurz einen Blick in die Biathlon-Arena werfen wollen, müssen ein Parkticket lösen. Eine halbe Stunde parken kostet einen Euro.

Für sechs Euro gibt’s ein Tagesticket in der Tambacher Straße. Dort werden pro Stunde 1,50 Euro fällig und damit zehn Cent mehr als in der alten Parkgebührenordnung hinterlegt war. In der neuen Ordnung allerdings taucht nun auch die Zellaer Straße inklusive Parkdeck auf. Dort kostet ein Tagesticket ebenfalls sechs Euro und Autoabstellen für eine Stunde 1,50 Euro

Günstiger parkt, wer sein Auto auf die Fläche Am Parkplatz, gegenüber dem Oberen Hof, lenkt. Montags bis sonntags zwischen 8 und 19 Uhr kostet die angefangene halbe Stunde 50 Cent. Außerdem wurde die kostenpflichtige Parkzeit herabgesetzt. Wer nach 19 Uhr auf den Platz fährt, zahlt bis zum nächsten Morgen nichts mehr. Vorher begann diese Zeit erst ab 23 Uhr.

Am Rondell und entlang der L1129 sind die Gebühren nach Jahreszeiten gestaffelt. Gezahlt werden muss von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 22 Uhr, und zwar fünf Euro im Winter und 3,50 Euro im Sommer. Zuvor waren es drei Euro während der Sommermonate.

Auf allen übrigen Flächen in Oberhof kostet eine Stunde Parken 1,50 Euro - von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 22 Uhr. Die Zeit, in der man ein Parkticket lösen muss, wurde auf diesen Flächen um eine Stunde herabgesetzt, dafür wurde allerdings die Gebühr um zehn Cent pro Stunde erhöht.

Im Paragraf fünf ist außerdem eine Sonderregelung hinterlegt. Sie gilt für Mitgliedsvereine des Thüringer Ski- oder Wintersportverbandes beziehungsweise für die in Oberhof ansässigen Schulen. Ihnen werden auf Antrag gebührenfreie Jahreskarten ausgestellt.

Wer macht wo sauber?

Große Veränderungen gibt es in den Neuauflagen der Straßenreinigungssatzung sowie der Sondernutzunggebührensatzung nicht, sagt Hauptamtsleiter Holger Orthey.

Auf neun Seiten ist geregelt, wer in Oberhof für die Reinigung von öffentlichen Straßen und Gehwegen zuständig ist. "Da hat sich im Grundsatz nichts geändert", sagt Holger Orthey. Das alte Konstrukt stammte allerdings aus dem Jahr 1992. Nun wurden vor allem Paragrafen angepasst. Im Wesentlichen orientierte sich die Satzung an der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, so der Hauptamtsleiter.

Grundlegend ist darin festgehalten, dass der städtische Bauhof Fahrbahnen, Überwege, Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle sauber hält. Die Anwohner sind angehalten, die befestigten und unbefestigten Gehwege sowie die Seitenstreifen zu reinigen. Der Winterdienst wird auch so gehandhabt.

19 Jahre hat auch die Sondernutzungsgebührensatzung auf dem Buckel gehabt. Darin ist geregelt, was es die Oberhofer kostet, beispielsweise ein Gerüst oder einen Bauzaun auf öffentlichem Grund aufzustellen, oder was Gastronomen berappen müssen, wenn sie Tische und Stühle vor ihrem Restaurant platzieren wollen. Neu ist hier, dass es keinen Gebührenrahmen mehr gibt, der einen Von-Bis-Preis ausgewiesen hat. Stattdessen wird für jede Sondernutzung eine konkrete Gebühr benannt. Außerdem dürfen ab sofort Fahrradständer gebührenfrei auf öffentlichem Grund gestellt werden, "wenn eine gewisse Durchgangsbreite gewahrt bleibt", schränkt Holger Orthey ein. Ein Antrag bei der Stadt sei dennoch nötig, Kosten entstehen nicht. So solle das Radfahren in der Stadt weiter gefördert werden.

Was nun noch aussteht, damit die neuen Satzungen und Ordnungen für Oberhof in Kraft treten können, ist die Genehmigung der Unterlagen durch die Kommunalaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes. Der Oberhofer Stadtrat hat bereits in seiner jüngsten Sitzung sein Okay gegeben. at

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