Suhl/ Zella-Mehlis Stadt muss Wählerdaten für Wahlwerbung herausgeben

Bürger können der Herausgabe ihrer Daten beispielsweise für Wahlwerbung widersprechen. Dies müssen sie im Einwohnermeldeamt tun. F.: dpa Quelle: Unbekannt

Die Stadt wird auf Antrag Namen und Adressen von Erstwählern rausgeben. Bürger, die nicht angeschrieben werden möchten, müssen ihren Widerspruch im Einwohnermeldeamt hinterlegen.

 
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