Suhl/ Zella-Mehlis Staatsanwalt ermittelt: Messerstecherei und versuchter Mord in Suhl

Eine Polizeistreife fährt zu einem Einsatz. Foto: Patrick Seeger/dpa/Symbolbild

Bereits vor eineinhalb Wochen, also am 26. Oktober, kam es in der Mühltorstraße in Suhl zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen zwei afghanischen Staatsbürgern. Bei einer Messerstecherei sollen beide Beteiligten erhebliche Verletzungen davon getragen haben.

 
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Suhl - Erst durch einen Zeugen, der das Geschehen von Anfang an mitverfolgt hatte, wurde der Vorfall öffentlich. Dass die Polizei nicht informiert hatte, begründet Pressesprecherin Julia Kohl so: „Die Staatsanwaltschaft Meiningen behält sich in diesem Sachverhalt die Pressearbeit vor."

Was war passiert? Der Zeuge, der namentlich nicht genannt werden möchte, war von einem Einkauf gerade auf dem Weg nach Hause. Dabei beobachtete er, wie ein Mann einen Hauseingang in der Mühltorstraße betrat. Blitzartig, so schildert er das Geschehen, waren laute Schreie zu hören: „Solche Schreie habe ich überhaupt noch nie zuvor gehört –nicht einfach nur eine Schlägerei“. Umgehend informierte er eine Polizeistreife, die er kurz vorher nur ein Stück entfernt gesehen hatte.

Später beobachtete er, dass der gesamte Hausflur voller Blut gewesen sei. Auch einen der Verletzten konnte er ausmachen, der offenbar größere Wunden hatte. Der Suhler stellte sich der Polizei als Zeuge zur Verfügung. Seine Schilderungen wurden vor Ort aufgenommen. Seither hat er nichts wieder von der Tat gehört oder gelesen. Deswegen hatte er sich direkt an Freies Wort gewandt.

Bei der Staatsanwaltschaft in Meiningen ist man mit dem Fall vertraut. „Die Ermittlungen gestalten sich schwierig“, sagt Staatsanwalt Jochen Grundler. Beide Beteiligte haben nach seinen Worten erhebliche Verletzungen bei der Messerstecherei davon getragen. „Gegen einen der Männer läuft ein Verfahren wegen versuchten Mordes. Der Geschädigte konnte erst gestern vernommen werden. Gegen den Beschuldigten wurde Haftbefehl erlassen“, erklärt Grundler. Wegen der Schwere seiner Verletzungen sei der Geschädigte für einige Zeit in ein künstliches Koma versetzt worden. fis

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