Suhl/ Zella-Mehlis Probezeit dient zum Schutz der Fahranfänger

Heike Wudy: Seit dem 1. August gilt ein generelles Alkoholverbot für Fahranfänger. Foto:  

SUHL – Für solche, die ihren Führerschein noch nicht lange besitzen, gelten spezielle Regeln und Richtlinien im Straßenverkehr. Sie befinden sich in der so genannten Probezeit.

 
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