Suhl/ Zella-Mehlis Probezeit dient zum Schutz der Fahranfänger
Redaktion 18.08.2007 - 00:00 Uhr
SUHL Für solche, die ihren Führerschein noch nicht lange besitzen, gelten spezielle Regeln und Richtlinien im Straßenverkehr. Sie befinden sich in der so genannten Probezeit.
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