Suhl/ Zella-Mehlis Nun auch im Suhler Klinikum Besuchsverbot

Ein Schild mit der Aufschrift "Besuchsverbot". Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild

Im Lichte der bundesweit gültigen Corona-Richtlinien erlässt das SRH-Zentralklinikum Suhl erneut ein generelles Besuchsverbot. Das gilt ab Mittwoch, 4. November, bis auf Weiteres.

 
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Suhl - Im Lichte der bundesweit gültigen Corona-Richtlinien erlässt das SRH-Zentralklinikum Suhl erneut ein generelles Besuchsverbot. Das gilt ab Mittwoch, 4. November, bis auf Weiteres."Unser Klinikum ist ein besonders geschützter Bereich. Um Kontakte zu minimieren und Patienten sowie Mitarbeiter bestmöglich zu schützen, kommen wir leider um ein generelles Besuchsverbot nicht herum", erklärt Verwaltungs- und Pflegedirektorin Susanne Vohs. Dieses Vorgehen sei im Lichte der neuen, bundesweit geltenden Corona-Regeln vom Krisenstab des Klinikums beschlossen worden.

Ausnahme gelten generell nur für werdende Väter, die bei der Entbindung dabei sein dürfen, sowie für Schwerstkranke und Patienten am Lebensende. Hier sind Besuche nach Rücksprache mit dem zuständigen Arzt möglich. Geschlossen sei auch der SRH-Gesundheitssportverein. Zurzeit werden in speziellen Isolierbereichen des Klinikums vier Patienten mit einer Covid 19-Infektion behandelt. Nachdem in den vergangenen Wochen Kliniken der Region Besuchsverbote verhängt hatten, muss nun auch das Zentralklinikum nachziehen. Noch in der vergangenen Woche hatte es geheißen, dass die Regelung ein Besucher pro Patient und Tag so lange wie möglich aufrechterhalten werden soll. ike

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