Suhl/ Zella-Mehlis Ministerium: Kein Anlass zur Änderung von Ladenöffnungsgesetz wegen 1. Mai
Redaktion 15.02.2016 - 18:10 Uhr
Erfurt/Suhl - Das Arbeitsministerium in Erfurt sieht angesichts von Diskussionen um eine Sonntagsöffnung von Geschäften am 1. Mai keinen Anlass für eine Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes.
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