Suhl Martinshorn zu laut: Rentner schubst und beleidigt Rettungskräfte

Wenn Rettungsfahrzeuge mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs sind, müssen andere Verkehrsteilnehmer diesen Fahrzeugen Vorrang gewähren. Die Vorfahrt erzwingen dürfen die Retter aber auch bei Sonderfahrten nicht. Quelle: Unbekannt

Ein 77-jähriger Anwohner hat sich in Suhl von den Martinshorn-Geräuschen eines Rettungs- und eines Notarztwagens belästigt gefühlt. Er schubste und beleidigte die Einsatzkräfte und hielt sie von ihrem Einsatz ab.

 
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