Suhl/ Zella-Mehlis Keine Gnadenfrist für säumige Kleingärtner

Linda Hellmann

Das gab es noch nie: Einem Kleingartenverein hat die Stadt die Gemeinnützigkeit abgesprochen. Wie die Zukunft der Gartenfreunde Am Wald aussieht, ist derzeit noch offen.

 
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Suhl - Einmal ist immer das erste Mal, sagt der Volksmund. Dieser Tage sagt das auch Klaus Schmidt, Vorsitzender des Stadtverbands der Kleingärtner, mit Blick auf die Post für die Gartenfreunde Am Wald. Denn erstmals in der Geschichte Suhls hat eine Kleingartenanlage nicht die nötige Bescheinigung der Stadtverwaltung über die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit erhalten. Damit gilt der Verein Am Wald nicht mehr als Kleingartenanlage, müsste aus dem Stadtverband ausgeschlossen und der Zwischenpachtvertrag gekündigt werden, schildert Klaus Schmidt die Konsequenzen.

Für Kleingärten gelten bestimmte Regeln, dazu zählt beispielsweise, dass ein Drittel der Fläche in jedem Garten bewirtschaftet werden muss. Nicht mal bei 50 Prozent der Parzellen Am Wald sei das umgesetzt, erklärt Ronald Legler von der Abteilung Grünflächen im städtischen Eigenbetrieb KDS, im Gespräch mit Freies Wort . "Man hat nicht das Gefühl, sich in einer Kleingartenanlage zu befinden." Auf Veränderungen habe der Vorstand - der wechselte in den vergangenen Jahren mehrfach - nicht ausreichend hingewirkt. Die Verbesserungen seien geringfügig. Das sieht auch der Oberbürgermeister so. Immer wieder habe man den Verein angemahnt, die Defizite zu klären, zuletzt im April 2016. "Wir können das Angebot nicht jedes Jahr erneuern, sie hatten ein Jahr lang Zeit. Doch es gab null Resonanz", erklärt Jens Triebel.

Widerspruch erwartet

Der Stadtverband hätte sich gewünscht, dass dem Verein noch einmal eine Gnadenfrist von einem Jahr gewährt würde - mit Auflagen. "Das wurde bei anderen auch gemacht", meint Klaus Schmidt. Denn 2018 steht ohnehin die Erneuerung der Bescheide für alle Kleingartenanlagen an. Was nun genau passieren wird, bleibt abzuwarten. "Der Verein beabsichtigt, Widerspruch einzulegen und wir werden ihn dabei unterstützen", erklärt Klaus Schmidt. Damit wird ein Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt, das bis zum Landesverwaltungsamt führen kann, das dann entscheiden muss.

"In der Kleingartenanlage Am Wald ist die Lage sehr speziell", weiß Ronald Legler. Denn die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit ist nicht das einzige Problem, das dort gelöst werden muss. Schon 2015 hatte sich der damalige Vorstand an die Stadt gewandt und um "Amtshilfe" gebeten, weil Lauben größer als erlaubt gebaut waren, schildert der OB. Inzwischen gibt es bei der Stadtverwaltung einen Mitarbeiter, der sich mit der Überprüfung von Schwarzbauten in der gesamten Stadt befasst. Zwar erteile der jeweilige Vorstand des Kleingartenvereins die Erlaubnis und müsste Verstöße ahnden, doch letztlich sei alles der Bauaufsicht unterstellt, die nun aktiv wird.

In der Anlage Am Wald werde der Bestand aufgenommen und Schritt für Schritt aufgearbeitet, erklärt Sachgebietsleiter Frank Seidel. Betreffende Pächter werden eingeladen, können sich äußern und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wird eingeleitet. Hütten, die zu groß sind, müssen zurückgebaut werden. Urziel sei gewesen, dass Kleingärtner in den Lauben etwas unterstellen konnten, eine Vollkomfort-Hütte entspreche nicht diesen Ansätzen, so der Sachgebietsleiter. Auch in anderen Kleingärten gebe es vereinzelt solche Fälle.

Regeln und Ausnahmen

Laut Bundeskleingartengesetz darf ein Laube 24 Quadratmeter groß sein. Zu DDR-Zeiten gab es unter bestimmten Voraussetzungen auch Genehmigungen für Hütten von 30 Quadratmetern. Ab dem 1. August 1990 galt das Bundeskleingartengesetz, in bestimmten Fällen gab es für vorher gebaute Lauben Bestandsschutz. "Wer bis zum 1. August 1990 rechtskonform gebaut hat, hat nichts zu befürchten. Wer über 30 Quadratmeter gebaut hat, hat seine Privilegien verspielt", sagt der OB deutlich.

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