Suhl/ Zella-Mehlis Keine "Abschnittsmoralbevollmächtigte"

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1964: Ein klassisches Beispiel nicht-sexistischer Werbung für ein Suhler Qualitätsprodukt. Die Haare des Models sind züchtig bedeckt und auch die körperlichen Rundungen wurden geschickt unter einem modischen Pullover versteckt. Foto: Werbeabteilung VEB Fahrzeug- und Gerätewerk Suhl Quelle: Unbekannt

Die Suhler dürfen auch weiter selbst entscheiden, was sie für geschmacklos halten und was nicht. Ein Antrag zum Verbot sexistischer Werbung wurde im Stadtrat abgelehnt.

 
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