Suhl Fußpflegerin zieht vor Gericht

Wasser, Seife & gute Schuhe: Die richtige Fußpflege beugt Fußgeruch vor. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn

Zeigt her eure Füße. Oder besser doch nicht? Seit Wochen sind die Fußpflege-Studios geschlossen. Und vorerst dürfen sie auch nicht wieder öffnen. Jetzt steht eine Klage an.

 
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Suhl - Der Suhler Rechtsanwalt Wolfgang Müller kann nur den Kopf schütteln, wenn er darüber nachdenkt, dass Fußpfleger auch künftig zum Nichtstun verdammt sind. Klingt erst mal gut. Urlaub, Freizeit, ausruhen. Doch die Wahrheit ist eine völlig andere. Im genannten Berufsstand geht die nackte Existenzangst um. Deshalb hat sich eine Fußpflegerin hilfesuchend an ihn gewandt. Sie schildert, dass seit 19. März sämtliche Hausbesuche untersagt sind. Am darauffolgenden Wochenende mussten auch die Praxen geschlossen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Null Einnahmen seit sechs Wochen. Hinzu kommt, dass die Anfang April beantragten finanziellen Hilfen von der Aufbaubank bis jetzt ausbleiben.

Die Situation an sich ist schwierig genug. Und zwar nicht nur für die Mandantin des Suhler Rechtsanwalts. Erschwerend für den Berufsstand kommt hinzu, dass Friseure am kommenden Montag wieder öffnen dürfen. Konkret im Falle der Fußpflegerin hat sich Wolfgang Müller mit dem Thema eingehend befasst und kommt zu der Erkenntnis: "Da sage ich mir zu Recht: Dort ist ein engerer körperlicher Kontakt, auch im Mund- und Kopfbereich gegeben, als wenn ein Fußpfleger am Fuß arbeitet."

Wenn also die Maskenpflicht und die Hygienevorschriften eingehalten werden und immer nur ein Kunde in dem jeweiligen Studio behandelt wird, wo ist dann das Problem? Zumal Podologen ohnehin ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen. Medizinische Fußpfleger hingegen müssen weiter ausharren. "Wo ist da der Unterschied in der Hygiene", fragt sich Wolfgang Müller zu Recht.

Also hat er ein Schreiben an das Gewerbeamt in Meiningen auf den Weg gebracht - mit dem Ziel, eine Genehmigung zur Wiedereröffnung der Fußpflege als Ausnahmeregelung zu erwirken. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Also gibt es für die Fußpflegerin nur noch eine Lösung. Sie will ihre Rechte gerichtlich prüfen lassen. "Jetzt klage ich", kündigt Wolfgang Müller daher an. Er strebt ein Eilverfahren am Verwaltungsgericht Meiningen an. "Wie schnell das in den heutigen Corona-Zeiten dann geht, das steht in den Sternen", gibt er zu bedenken. Aber er hofft darauf, dass innerhalb einer Woche eine Entscheidung getroffen werden kann. Bei einer positiven Entscheidung dürfte das für alle Fußpfleger eine Signalwirkung haben.

Dass Gerichte durchaus positiv in derartigen Fragen entscheiden, das hat die Klage eines Suhler Händlers bewiesen, der im Lebensmittelbereich tätig ist. Ihm war es zunächst untersagt, sein Geschäft zu öffnen, obwohl andere Lebensmittelketten weiter verkaufen durften. Auf dem Klageweg hatte er Recht bekommen. Warum nicht also auch diejenigen, die den Mindestabstand nur an den Füßen nicht einhalten können?

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