Scheibe-Alsbach Wer die Wege verlässt, bekommt Ärger

Besucher der Talsperre Scheibe-Alsbach müssen sich auf Veränderungen einstellen: Der ufernahe Bereich ist ab sofort gesperrt. Spazierengehen auf den bestehenden Wegen bleibt aber erlaubt.

 
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Scheibe-Alsbach - Um ihre Funktion als Trinkwasserspeicher für rund 10 000 Menschen der Rennsteigregion besser zu schützen, hat der Landkreis Sonneberg eine unbefristete Allgemeinverfügung erlassen: Sie untersagt ab sofort unter anderem das Betreten und Befahren des ufernahen Bereichs.

"Die Talsperre Scheibe-Alsbach zählt zweifelsohne zu den idyllischsten Fleckchen im Landkreis Sonneberg. Sie ist jedoch kein Naherholungsgebiet, sondern eine Trinkwassertalsperre und erfüllt als solche eine lebenswichtige Funktion", heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes vom Freitag. Ihr Wasser diene unmittelbar der Trinkwasserversorgung von Teilen der Bevölkerung in den Landkreisen Sonneberg, Hildburghausen und Saalfeld-Rudolstadt. Täglich werden rund 3000 Kubikmeter Trinkwasser für die Bewohner der kreisübergreifenden Rennsteigregion bereitgestellt; darunter für die Stadt Neuhaus am Rennweg.

Bedauerlicher Weise sei in den letzten Jahren verstärkt zu beobachten, dass die Trinkwassertalsperre Scheibe-Alsbach widerrechtlich und aller Verbotshinweise zum Trotz zum Baden und Kampieren genutzt wird, so ein Behördensprecher. Damit verbunden sei das Betreten und Befahren der wichtigen Schutzzone I sowie das Lagern, Grillen und Hinterlassen von Abfällen. Zudem komme es vor, dass auch mitgeführte Hunde den Stausee zum Baden nutzen.

Trotz Beschilderung, mehrerer Pressemitteilungen und Aufklärungsarbeit vor Ort durch die Thüringer Fernwasserversorgung und die untere Wasserbehörde des Landkreises Sonneberg sei es bisher nicht möglich gewesen, das bestehende Badeverbot durchzusetzen. "Häufig fehlt bei den Erholungssuchenden die Einsicht, dass ihr Handeln zur Gefährdung der Trinkwasserqualität führt", heißt es aus dem Landratsamt.

Doch genau dies ist der Fall: Das Baden im Stausee sowie das damit verbundene Betreten des Uferbereichs sowie Befahren und Aufstellen von beweglichen Einrichtungen berge das Risiko, dass das zur Trinkwassergewinnung genutzte Rohwasser verunreinigt wird und dementsprechend Schadstoffe und Krankheitserreger dessen Aufbereitung zu Trinkwasser erschweren. Darüber hinaus bestehe auch durch die Nutzung der Trinkwassertalsperre als Badesee für Hunde die Gefahr, dass Parasiten ins Trinkwasser gelangen können und hierdurch die menschliche Gesundheit gefährdet wird. Über Kraftfahrzeuge auf Wald- und Forstwegen könnten darüber hinaus im Falle eines Unfalls oder einer Havarie wassergefährdende Stoffe in den See gelangen.

Um das wertvolle Nutzgewässer besser vor diesen Risiken zu schützen, hat der Landkreis nun in Abstimmung mit dem Trinkwasserversorger eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Trinkwassertalsperre Scheibe-Alsbach erlassen. Sie ist im aktuellen Kreisamtsblatt 08/2020 vom heutigen 5. September bekanntgemacht und gilt damit ab diesem Tag unbefristet. Im ufernahen Geltungsbereich der besonders sensiblen Schutzzone I gelten demnach ab sofort wesentliche Verbote. So ist das Betreten der Schutzzone außerhalb bestehender Wege sowie das Befahren oder Parken mit Kraftfahrzeugen jedweder Art untersagt. Außerdem sind auch das Baden, die Nutzung von Wasserfahrzeugen sowie das Aufstellen beweglicher Einrichtungen - wie zum Beispiel Strandmuscheln, Zelten oder Grilleinrichtungen - streng verboten.

Ausnahmen gelten nur für Menschen, die eine vom Talsperrenbetreiber erteilte Berechtigung besitzen. Dieser Nachweis ist mitzuführen und der Wasserbehörde auf Verlangen vorzuzeigen.

Auch in Zukunft werden Kontrollen zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung durchgeführt. "Zuwiderhandlungen gegen die ausgesprochenen Verbote können als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden", droht das Landratsamt an.

"Die Gesundheit unserer Bevölkerung ist unser höchstes Gut. In diesem Sinne wollen wir auf Grundlage unserer Allgemeinverfügung die Trinkwassertalsperre als solche noch effektiver schützen. Ich appelliere eindringlich an alle, sich an die Verbote zu halten und die lebenswichtige Funktion der Talsperre Scheibe-Alsbach für die Menschen unserer Rennsteigregion zu respektieren", erklärt Landrat Hans-Peter Schmitz.

Die Talsperre Scheibe-Alsbach wurde bereits 1944 in Betrieb genommen und 1992 saniert. Die Wasseroberfläche liegt heute bei 25 Hektar Größe. Sie fasst 2,1 Millionen Kubikmeter Wasser.

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