Mupperg/Sonneberg Sogar für die Trauerfeier bräuchte es ein Ja vom Gesundheitsamt

Auch in Kirchen, Trauerhallen oder am Gräberfeld sollen in diesen Tagen größere Menschenansammlungen vermieden werden. Foto: Zitzmann

Im Kreis von Familie und Freunden von einem Verstorbenen Abschied zu nehmen, auch derlei Selbstverständlichkeit ist in Zeiten des verschärften Infektionsschutzes strengen Regeln

 
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Mupperg/Sonneberg - Am Sonnabend erschien in Freies Wort die Traueranzeige für Kurt Bernet. Der Mupperger, Jahrgang 1934, war dieser Tage verstorben. Und selbstverständlich hatte die Familie Abschied nehmen wollen von ihrem Angehörigen im Rahmen einer Trauerfeier in der Heilig-Geist-Kirche Mupperg. Der Gottesdienst am Freitag, 20. März ist nunmehr abgesagt. Die Hinterbliebenen folgen damit schweren Herzens letztlich einer Empfehlung ihres Bestattungsinstituts.

Vorm Wochenende, als die Traueranzeige aufgesetzt wurde zur Veröffentlichung in der Sonnabend-Ausgabe der Tageszeitung, hatten noch andere Regeln in Sachen Infektionsschutz gegolten. Wie berichtet, waren zwar Großveranstaltungen ab 500 Teilnehmern behördlicherseits komplett abgesagt worden und wurden für kleinere Zusammenkünfte mit einem Personenkreis von über hundert Teilnehmern harsche Auflagen in Aussicht gestellt. Doch hat sich diese Ausgangssituation überholt. Am Montag (Freies Wort berichtete) hatte das Landratsamt Sonneberg nachgeschärft und dabei jegliche Veranstaltung im Sonneberger Kreisgebiet untersagt. Die Eingriffe in die persönlichen Freiheiten sind massiv. Die Allgemeinverfügung dazu, was in Corona-Zeiten bis 19. April zu unterbleiben hat, betrifft nicht nur den Kinobesuch oder den Abstecher ins Sonnebad.

Auch private Feierlichkeiten in Gaststätten sind demnach zu streichen. Für die Angehörigen des verstorbenen Muppergers stellte sich die Lage zunächst vergleichsweise unübersichtlich dar. "In der Familie wäre wir sicher so um die 50 Leute gewesen. Und dann wären vielleicht noch einmal so viele Leute aus dem Dorf gekommen, da Kurt hier sein Leben lang gelebt hat", schildert ein Familienmitglied. Ob man die Hunderter-Grenze erreicht hätte im Gotteshaus, das wäre durchaus möglich gewesen.

Ob man aber ein Beisammensein aus Anlass einer Beerdigung gleich als Veranstaltung werten muss, darüber gehen die Meinungen auseinander. Trotzdem entschied man sich zur Absage: "Die schlimmste Situation für uns wäre gewesen, wenn dann irgendwo in der leeren Kirche Blumen und Kränze liegen - und man gleichzeitig nicht hinein kann um persönlich Abschied nehmen kann." Auch ein Miteinander im Rahmen der Urnenbeisetzung bleibt verwehrt. Man habe sich erkundigt, und wiederum vom Bestattungsinstitut eine Rückmeldung erhalten, wonach die Friedhofsverwaltung nur zwei Teilnehmer an einer solchen Beisetzung zulässt. Ob man dann hätte würfeln sollen, ob Onkel und Bruder oder Schwager und Enkel zum letzten Geleit ans Grab treten dürfen? Letztlich blieb nur die Einsicht, dass es gegenwärtig auch in dieser Form nicht möglich ist, Abschied zu nehmen.

Stadt gibt Richtung vor

Das Landratsamt beantwortet die Frage nach Ausnahmen von der Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen wie folgt: "Bei dringenden und unaufschiebbaren Sachverhalten - zum Beispiel Bestattungen - kann für Veranstaltungen bis 50 Personen beim Landratsamt eine Aussetzung des Vollzuges beantragt werden." Doch wird nicht unterschlagen, dass die Teilnehmer der Trauerrunde sich hierbei auf Hürden gefasst machen müssen. Denn vorab der Feier wird "die Abgabe einer Risikoeinschätzung entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes" eingefordert.

Und mit dieser Formalie wäre es nicht getan. So müssen sich Angehörige darauf einstellen, dass ihr Antrag bewertet und womöglich abschlägig beschieden wird. Vonseiten des Sonneberger Landratsamtes heißt es: "Das Gesundheitsamt wird zusätzlich eine eigene Risikobewertung vornehmen und die Veranstaltung unter Mitteilung der Prüfparameter vorab beim Landesverwaltungsamt anzeigen. Auch bei der ausnahmsweisen Erlaubnis der Veranstaltung ist von strenger und umfangreicher Beauflagung auszugehen."

Martin Mende ist zumindest der Stadt Sonneberg dankbar dafür, dass deren Friedhofsverwaltung den Bestattungsunternehmen ein deutlich weniger sperrig formuliertes Regelwerk an die Hand gibt. "Demzufolge sind Trauerfeiern in den Einrichtungen auf den städtischen Friedhöfen zurzeit nicht gestattet. Und an der Urnenbeisetzung dürfen nur zwei Angehörige teilnehmen", fasst der Prokurist von "Pietät Bestattungen" zusammen. Diese Vorgaben haben sich wenig später umliegende Kommunen zu eigen gemacht. "Auch wenn es für jene Familien, die jetzt ihre Trauerfeier geplant haben emotional belastend ist nicht in der ursprünglich erhofften Form Abschied nehmen zu können, so ist doch für weitere Trauerfälle deutlich, was angesichts der aktuellen Situation möglich ist und was eben nicht."

Mende hofft auf Verständnis: "Für Trauernde ist das alles sehr schwierig, ganz klar. Aber man muss sehen, dass an solchen Zeremonien vielfach ältere Mitmenschen teilnehmen, die ein besonderes Gesundheitsrisiko haben, wenn sie angesteckt werden."

Eine Option bleibe es gegebenenfalls die Feierlichkeit einfach später nachzuholen, etwaig mit einem großformatigen Porträt des Verstorbenen, Blumendekor inklusive. Darüber hinaus, so Mende, erlauben es die Gesetzlichkeiten eine Urne bis zu einem halben Jahr aufbewahren zu lassen. "Vielleicht entspannen sich die Herausforderungen mit dem Infektionsschutz bis dahin ja wieder."

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