Sonneberg/Neuhaus Reisigfeuer ab Samstag erlaubt

Sonneberg - Mit der Herbstzeit naht im Landkreis Sonneberg auch wieder der Zeitraum, in dem unter Beachtung gesetzlicher Sicherheitsbestimmungen das Verbrennen von unbelastetem, trockenem Baum- und Strauchschnitt zulässig ist, solange dieser nicht auf gewerblich genutzten Grundstücken anfällt.

 
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