Sonneberg/Neuhaus Kein Blankoscheck für die Party
Von Christoph Winter 10.02.2011 - 00:00 Uhr
Seit einigen Jahren erlaubt das Jugendschutzgesetz die zeitweilige Übertragung des Erziehungsauftrags. Die "Betreuer" müssen einigen Anforderungen gerecht werden. Vor allem aber dürfen sie nicht betrunken sein.
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