Sonneberg/Neuhaus Gesetze halten nicht mit Patienten Schritt

Von Cindy Heinkel
Wenn ein Herzschrittmacher eingesetzt wird, erfolgt zunächst ein kurzer Hautschnitt, dann wird unterhalb des Schlüsselbeines eine Vene punktiert und über diese ein Elektrodenkabel an die Herzkammer herangeführt. Drei Monate ab OP kann man sein Gerät noch im Sonneberger Krankenhaus kontrollieren lassen. Foto: dpa

Mechthild Rädlein hat es bald schwarz auf weiß: Nur noch eingeschränkt darf die Kardiologin in Zukunft Defibrillatoren und Herzschrittmacher kontrollieren. Die Regiomed GmbH sucht nach Lösungen für 1500 betroffene Patienten.

 
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