Sonneberg Ab Samstag dürfen die Hüllen wieder fallen

Zum 25. Juli fällt die Maskenpflicht für Beschäftigte in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Einzelhandel, Gaststätten oder Beherbergungsbetrieben weg. Hintergrund ist die erfreuliche Entspannung der Pandemielage.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Sonneberg - Beschäftigte in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Einzelhandel, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben oder Behörden sind nicht mehr zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet. Wie das Landratsamt mitteilt, hat sich das Infektionsgeschehen mit dem neuartigen Coronavirus im Landkreis in den vergangenen Wochen entspannt. Die Inzidenz - sprich die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums - bewegt sich seit Ende Juni im einstelligen Bereich bzw. gar bei null. Die Zahl der aktiv Infizierten war zuletzt auf drei Betroffene gesunken.

In Reaktion auf diese Entwicklung hebt der Landkreis die Allgemeinverfügung Nr. 7 mit Wirkung zum 25. Juli auf. Sie verpflichtete neben Kunden auch das Personal in allen Geschäften sowie in Gebäuden und geschlossenen Räumen öffentlich zugänglicher Bereiche mit Publikumsverkehr zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und galt explizit auch für das Servicepersonal von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben.

Mit Aufhebung der Allgemeinverfügung entfällt fürs Personal des Einzelhandels, von Gastwirtschaften, Hotels oder auch von Behörden die sogenannte Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen, die nunmehr nur noch empfohlen wird. Die Bestimmungen der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung bleiben hiervon unberührt, so Kreissprecher Michael Volk. Dies gilt insbesondere für die verpflichtende Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personenverkehr sowie in Geschäften mit Publikumsverkehr, wo die Kunden weiterhin zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgefordert sind.

Die Allgemeinverfügung Nr. 7 des Landkreises galt seit dem 13. Juni und erweiterte die Regelungen der Thüringer Corona-Grundverordnung. Sie wurde in Kraft gesetzt, weil der Landkreis aufgrund der hohen Betroffenheit der Region in Erweiterung der Landesregelungen zur Durchsetzung eines schärferen Eindämmungs- und Schutzkonzepts verpflichtet war. Die Zurücknahme dieses regionalen Schutzkonzeptelements hatte der Landkreis bei den oberen Fachaufsichtsbehörden zur Prüfung vorgelegt. Sollte sich die Lageentwicklung vor Ort wieder verschärfen, würde der Landkreis die Wiedereinführung der Allgemeinverfügung Nr. 7 ins Auge fassen.

Landrat Hans-Peter Schmitz erklärt hierzu: "Wir haben es gemeinsam geschafft, das Infektionsgeschehen in unserem Heimatlandkreis zu entspannen. Deshalb kann das Landratsamt als untere Gesundheitsbehörde die besonderen Infektionsschutzmaßnahmen ein Stück weit zurücksetzen. Ich betone aber, dass die Bestimmungen der Landesverordnung selbstverständlich weiterhin gelten. Bitte schützen Sie weiter sich und andere, damit wir möglichst alle gesund bleiben und unsere Behörde nicht wieder zum Ergreifen schärferer Schutzkonzepte aufgefordert ist."

Autor

Bilder