Sonneberg - Beschäftigte in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Einzelhandel, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben oder Behörden sind nicht mehr zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet. Wie das Landratsamt mitteilt, hat sich das Infektionsgeschehen mit dem neuartigen Coronavirus im Landkreis in den vergangenen Wochen entspannt. Die Inzidenz - sprich die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums - bewegt sich seit Ende Juni im einstelligen Bereich bzw. gar bei null. Die Zahl der aktiv Infizierten war zuletzt auf drei Betroffene gesunken.