Suhl/Schmalkalden - Schuldig der fahrlässigen Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes und ein Bußgeld von 500 Euro - so lautete am Dienstagnachmittag das Urteil des Amtsgerichts im Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Chefarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivtherapie des Kreiskrankenhauses Schmalkalden.
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