Schmalkalden Da haben die Karnevalsvereine in diesem Jahr noch einmal Glück gehabt: Da das Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, kurz Nichtraucherschutzgesetz, erst zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, sind die Karnevalisten nicht die Ersten, die sich mit uneinsichtigen Rauchern in den Sälen auseinandersetzen müssen.
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