Schmalkalden Besser verwerten als verbrennen

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Sollte eine Ausnahme bleiben: Das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt ist drei Tage im März möglich, unterliegt strengen Vorgaben. Foto: fotoart-af.de Quelle: Unbekannt

Vom 21. bis 23. März dürfen Bürger im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ausnahmsweise trockenen Baum- und Strauchschnitt verbrennen - allerdings nur außerhalb von Ortschaften.

 
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