Schmalkalden Seit dem 1. Januar 1874 werden in Deutschland Personenstandsregister geführt. Auf der Grundlage eines deutschen Reichsgesetzes wurden eigens zu diesem Zwecke Standesbeamte bestellt, die das Register, bestehend aus Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, akribisch und feinsäuberlich zu führen hatten.
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