Klartext Unbeeindruckt
Von Wolfgang Molitor 11.06.2014 - 00:00 Uhr
Der Bundespräsident ist kein Grüß-Gott-August. Deshalb ist das Staatsoberhaupt auch nicht per Grundgesetz verpflichtet, sich jegliche Meinungsäußerung zum politischen Betrieb zu versagen. Im Gegenteil.
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