Klartext Opfer verjähren nicht

2019 soll die Frist für Anträge zur Rehabilitierung von politisch Verfolgten in der DDR enden. Dazu schreibt Christoph Witzel im "Klartext": "Man muss sich schon wundern, dass der Gesetzgeber eine solche Frist überhaupt gesetzt hat. Die meisten Verbrechen verjähren nach einer gewissen Zeit. Aber das Leid ihrer Opfer tut das nicht."

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle iS+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.

Bilder