Meiningen Hallenbad und Sauna öffnen wieder - mit strengen Regeln

Nur bis zu 80 Besucher dürfen zur gleichen Zeit das Meininger Hallenbad besuchen, das Mitte September geöffnet wird. Auch im Wasser müssen die Sicherheitsabstände eingehalten werden. Das Bäderteam hat entsprechende Kontrollen angekündigt. Foto: Archiv

Ein halbes Jahr blieben das Meininger Hallenbad und die Saunalandschaft geschlossen, Mitte September öffnen sie wieder. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten Abstands- und Hygieneregeln.

 
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Meiningen - Noch bis einschließlich 13. September hat das Freibad im Freizeitzentrum Rohrer Stirn geöffnet. Danach können das Hallenbad und die Sauna wieder besucht werden, die rund sechs Monate geschlossen waren. Besucher müssen aber angesichts der Corona-Pandemie diverse Einschränkungen in Kauf nehmen.

"Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln haben bei uns oberste Priorität. Um für unsere Gäste und Mitarbeiter ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten, führen wir die erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten alle zwei Stunden durch", erklärt Stefan Müller, Betriebsleiter des Freizeitzentrums. Aufgrund des erhöhten Aufwandes für Desinfektion, Reinigungen und Kontrollaufgaben im Hallenbad und in der Sauna müssen deutlich mehr Mitarbeiter als regulär eingesetzt werden. Aus diesem Grund sei die Wiedereröffnung erst am 14. September, zum Ende der Freibad-Saison, möglich.

Allerdings muss zuvor noch das Schutz- und Hygienekonzept durch das Landratsamt genehmigt werden. "Wir stehen in engem Kontakt mit den örtlichen Behörden, so auch derzeit zu unserem Konzept für den Betrieb des Hallenbades und der Sauna", so Müller.

Höchstens 80 Gäste

Um die Abstandsregelungen einhalten zu können, dürfen maximal 80 Gäste im Meininger Hallenbad und höchstens 30 Gäste in der Sauna zeitgleich anwesend sein. Angesichts dieser Personenbegrenzungen seien alle Gäste angehalten, den Aufenthalt kurz zu halten, hieß es vom Betreiber. Bei Betreten des Eingangsbereiches müssen die Hände desinfiziert werden, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im Eingangsbereich und in den Umkleiden Pflicht. Zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern werden beispielsweise die Anzahl der Spinde, Duschen und Waschbecken reduziert. Im Schwimmerbecken stehen nur drei Bahnen zur Verfügung, auf denen im Einbahnstraßensystem geschwommen wird. Kontrolliert wird auch, dass die Abstände in den Becken gewahrt bleiben und die dort zulässige Personenzahl nicht überschritten wird.

Daten werden erfasst

"Die Regelungen werden wir an zahlreichen Stellen im Hallenbad und in der Sauna veröffentlichen. Wir appellieren an unsere Gäste, sich an diese zu halten. Bei steigendem Infektionsgeschehen laufen wir Gefahr, dass öffentliche Einrichtungen wie unser Freizeitzentrum erneut durch behördliche Anweisung geschlossen werden", verdeutlicht Lars Brinkmann, kaufmännischer Leiter bei den Stadtwerken Meiningen, die momentane Situation. Das kommunale Unternehmen betreibt die Freizeitstätte.

Personen, die an Covid-19-Symptomen leiden oder kürzlich unmittelbaren Kontakt zu einem Erkrankten hatten, dürfen das Freizeitzentrum nicht aufsuchen. Alle Besucher müssen ein Formular zur Kontaktnachverfolgung ausfüllen, welches für die Dauer von vier Wochen aufbewahrt werden muss. Das entsprechende Formular soll demnächst auf der Internetseite der Stadtwerke Meiningen zur Verfügung gestellt werden. Um die Wartezeiten an der Kasse möglichst kurz zu halten, sollten die Gäste dieses Formular bereits vorausgefüllt mitbringen und den Eintritt passend in bar zahlen.

Das Hygiene- und Schutzkonzept für den Sauna-Bereich orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes, eine der zentralen Auflagen ist die Begrenzung auf maximal 30 Gäste. Außerdem bleibt die Dampfsauna geschlossen, auf Aufgüsse und Wedeln muss in der nächsten Zeit verzichtet werden. Um die Abstandsregelungen auch in der Sauna zu gewährleisten, wird beispielsweise im Ruheraum die Anzahl der Liegen reduziert und in größerer Distanz zueinander aufgestellt.

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