Ilmenau Neue Satzung für alle drei Kindergärten der Gemeinde Geratal

Neue Satzung für alle drei Kindergärten der Gemeinde Geratal Quelle: Unbekannt

In der Gemeinde Geratal gilt von August an für alle drei Kindergärten in Gräfenroda, Geschwenda und Geraberg eine einheitliche Benutzungssatzung, angepasst an die neuen Gesetzeslagen. Diese beschlossen die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung.

 
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In der Gemeinde Geratal gilt von August an für alle drei Kindergärten in Gräfenroda, Geschwenda und Geraberg eine einheitliche Benutzungssatzung, angepasst an die neuen Gesetzeslagen. Diese beschlossen die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung. Bis dahin gelten noch die bisherigen Satzungen der ehemaligen Gemeinden. Neu aufgenommen wurde unter anderem der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz vom ersten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt. Neu ist der Passus, dass Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden, nicht aufgenommen werden dürfen, bis diese abgeklungen sind; eine Masernimpfpflicht und eine Eingewöhnungszeit von maximal vier Wochen bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres.

Die Schließzeiten an Sonn- und Feiertagen wurden klar definiert. Weitere Schließzeiten können nach Anhörung des Elternbeirats festgelegt werden. Mit der neuen Satzung wurden auch die Hausordnungen der drei gemeindlichen Tagesstätten überarbeitet. Die Kinder in Geschwenda (Foto) und in den anderen Einrichtungen werden von der neuen Satzung selbst sicherlich nichts merken. Foto: Andreas Heckel

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