Ohne neuen Funkmast in Ortsnähe nach Einstellen des Betriebes der alten Antennenanlage werde es zukünftig ein Funkloch geben, was aber den gesetzlichen Vorgaben zuwider läuft, erklärt Schneider und klärt dann über Details auf: "Eine 5G-Sendeanlage wird hier nicht errichtet werden, weil die Nutzerzahl viel zu klein ist", sagt er.
Zur oft zitierten, angeblich sehr gefährlichen Strahlung, die von Funkmastantennen ausgeht, argumentiert Schneider mit wissenschaftlichen Fakten. Eine Wellenstrahlung mit nachweislich schädigender Wirkung für Personen im Umfeld des Antennenbereiches gibt es nach Berechnungen und Vorgaben der Bundesnetzagentur nicht. Das garantieren die "standortbezogenen Sicherheitsabstände in Hauptstrahlrichtung 8,25 Meter, vertikal 90 Grad 2,03 Meter und Montagehöhe der Bezugsantenne über Grund, 19,6 Meter". Konkret gehe von keinem einzigen Funkmast eine Gesundheitsgefahr für den Normalbürger aus. Diese sei aber beim Handydauergebrauch, wo je nach Entfernung vom nächsten Funkmast bis zu zwei Watt Energie abgestrahlt werden und den Benutzer unmittelbar treffen, durchaus gegeben, meint Frank Schneider.
Was soll nun aber in Martinroda geschehen? Mit der Agrargenossenschaft laufen gegenwärtig die Mietverhandlungen über den Standort eines 30 Meter hohen Gittermastes neben dem alten Schornstein, ähnlich wie er in der Nähe von Neusiß steht. Wenn alles wie beabsichtigt zum Laufen kommt, einschließlich neuer Planungen, Bauvoranfrage und Baugenehmigung, könnte die Antennenanlage, die von Telekom und Vodafone gemeinsam genutzt wird, im Spätsommer 2021 in Betrieb gehen.