Willy Ne undorf bietet unter dem Motto "Völlig abgehoben" im Nebengewerbe Luftbildaufnahmen an. Für die Feuerwehr Hildburghausen freilich derzeit noch kostenlos. "Diese Kooperation", sagt er, "ist für beide Seiten nützlich. Für mich sind es Erfahrungswerte, die ich sammeln kann." An seinen ersten Auftrag erinnert er sich noch. Mit der Drohne hat Neundorf den Fackelumzug zum Theresienfest aus luftiger Höhe beobachtet und somit Sicherungsaufgaben übernommen. Seit dem 1. Oktober dieses Jahres gilt die neue Drohnenverordnung. Drohnen mit einem Startgewicht von über 250 Gramm müssen mit einer Aluminiumplakette ausgerüstet sein. Ab zwei Kilogramm Fluggewicht braucht es einen Drohnenführerschein.
Auch ansonsten, sagt Neundorf, sind Vorschriften zu beachten. Luftaufnahmen über Menschenansammlungen beispielsweise sind verboten. Entsprechende Genehmigungen erteilt die Thüringer Luftfahrtbehörde. Von langwierigen Genehmigungsverfahren bleibt Neundorf, wenn er Sicherheitsaufgaben übernimmt, verschont. Seine Sondergenehmigung für Nachtflüge ist aber zunächst auf zwei Jahre beschränkt. Immer wieder aber fragen ihn Bekannte und Nachbarn, ob das seine Drohnen gewesen sind, die da über allem "schwebten". Meist, sagt er, sei das nicht der Fall. Illegale Drohnenflüge, sagt er, seien längst keine Seltenheit mehr. Das kommt bei ihm, der hauptberuflich Industriemechatroniker ist, nicht "in die Tüte". Aber für die Welt von oben hat er ein Faible. gb