Hildburghausen Vereine können jetzt Corona-Hilfen beantragen

Die über die Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellten Fördermittel für Corona-bedingte Einbußen können seit Montag von Vereinen und Initiativen beantragt werden.

 
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Hildburghausen/Römhild - Die über die Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellten Fördermittel für Corona-bedingte Einbußen können seit Montag von Vereinen und Initiativen beantragt werden. Laut David Wiedemann vom Römhilder Ehrenamtsstammtisch umfasst der Fonds 500 000 Euro. Pro Verein können bis zu 4000 Euro Unterstützung beantragt werden. Das Geld gibt es auch rückwirkend. Die Unterstützung kann für die Monate März bis Dezember dieses Jahres beantragt werden. "Der Sonderfonds für Vereine in Not wurde eingerichtet, um das Ehrenamt in Zeiten von Corona zu unterstützen", erläutert Wiedemann, "Vereine können mit dem Geld laufende Kosten decken und damit verlorene Einnahmen kompensieren."

Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Henry Worm mitteilt, seien die Gelder auf Drängen der Union in das Corona-Hilfspaket der rot-rot-grünen Landesregierung aufgenommen worden. Obwohl diese Unterstützung bereits Anfang Juni durch den Landtag beschlossen wurde, habe es fast zwei Monate gedauert, bis das zuständige Sozialministerium die Auszahlung organisiert hat, meint Worm. "Von dem Soforthilfeprogramm der Landesregierung für Vereine konnten aber gerade die kleinen Vereine ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht profitieren. Nun können endlich auch die kleinen Vereine im Landkreis die dringend benötigten Hilfen beantragen." Viele Vereine hätten einerseits laufende Kosten, andererseits gehe laut Worm die Spendenbereitschaft zurück und lange geplante Veranstaltungen können nicht durchgeführt werden. Dies reiße Löcher in die Kasse.

Antragsberechtigt sind alle rein ehrenamtlichen und gemeinnützigen Vereine Thüringens, ohne genügend Rücklagen, die noch keine weitere Förderung aus anderen Hilfefonds zur Bewältigung der Corona-Pandemie beantragt oder erhalten haben. Weitere Informationen zu den Förderkriterien für den nicht rückzahlbaren Zuschuss sowie das Antragsformular finden sich auf der Homepage der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

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