Masserberg - Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar hat die Berufung der Gemeinderätin Almut Hopf (Bürgerinitiative Oberer Wald) gegen das Urteil des Meininger Verwaltungsgerichtes zur Anfechtung der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Masserberg im Jahr 2015 abgelehnt. Almut Hopf will die Entscheidung akzeptieren, weil sie auf Bundesebene kaum Erfolgsaussichten sieht. Außerdem kosteten solche Klagen "nicht wenig Geld". Sie zeigte sich enttäuscht, wie "langsam die Mühlen der Justiz mahlen, aber sowas von langsam" und darüber, dass "meine Argumente nicht ausreichend gewürdigt" wurden. "Im kommenden Jahr ist schon wieder Bürgermeisterwahl."