Masserberg Oberverwaltungsgericht lehnt Berufung ab

Nach fünf Jahren ist der Rechsstreit um die Wahl des Masserberger CDU- Bürgermeisters Denis Wagner beendet.

 
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Masserberg - Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar hat die Berufung der Gemeinderätin Almut Hopf (Bürgerinitiative Oberer Wald) gegen das Urteil des Meininger Verwaltungsgerichtes zur Anfechtung der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Masserberg im Jahr 2015 abgelehnt. Almut Hopf will die Entscheidung akzeptieren, weil sie auf Bundesebene kaum Erfolgsaussichten sieht. Außerdem kosteten solche Klagen "nicht wenig Geld". Sie zeigte sich enttäuscht, wie "langsam die Mühlen der Justiz mahlen, aber sowas von langsam" und darüber, dass "meine Argumente nicht ausreichend gewürdigt" wurden. "Im kommenden Jahr ist schon wieder Bürgermeisterwahl."

Das Urteil ist damit rechtskräftig und der Rechtsstreit um die Wahl von Denis Wagner (CDU), der die Wahl damals als Mitglied der Freien Wähler Oberer Wald gewonnen hatte, beendet. Das Oberverwaltungsgericht begründete, die Klägerin habe keine ausreichenden Beweise vorlegen können für ihre Anklagepunkte. Ebenso hatte zuvor das Verwaltungsgericht argumentiert. Die Klägerseite hatte beim Verwaltungsgericht unter anderem bemängelt, dass aus ihrer Sicht Bürgermeister Denis Wagner in der Gemeinde keinen richtigen Hauptwohnsitz unterhält. Nach der Thüringer Kommunalwahlordnung muss ein ehrenamtlicher Bürgermeister aber auch in der entsprechenden Gemeinde wohnen.

Hauptwohnsitz oder nicht?

Entscheidend für die Kammer des Verwaltungsgerichts war die Frage gewesen, ob der gewählte ehrenamtliche Bürgermeister in der Zeit von sechs Monaten vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz in Masserberg hatte. Nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts ist hierfür dessen Meldung mit seinem Hauptwohnsitz in Masserberg ausschlaggebend.

Die von den Klägern benannten und vom Gericht vernommenen Zeugen konnten die Vermutung, dass Denis Wagner unabhängig von der amtlichen Meldebescheinigung auch seinen Lebensmittelpunkt in Masserberg hat, nicht erschüttern. Weitere Anfechtungsgründe, etwa die Beeinflussung der Wahl durch einen Facebook-Eintrag oder das Verhalten von Menschen vor dem Wahllokal am Wahltag, seien ebenfalls nicht ausreichend für eine ungültige Wahl.

In diesem Gerichtsprozess hatte unter anderem ein Fraktionsmitglied der Freien Wähler Oberer Wald für die Gegenseite ausgesagt, was Denis Wagner als einen Grund für seinen Wechsel zur CDU im Jahr 2019 anführte. "Die Zusammenarbeit in der Fraktion der Freien Wähler ist nicht so gelaufen, wie ich mir das vorgestellt habe", hatte Wagner gesagt.

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