Hildburghausen Kinderkrippe: Gesetz muss beachtet werden!

Tilo Kummer. Quelle: Unbekannt

Hildburghausen - Bürgermeister und Stadtrat müssen geltendes Recht beachten.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Hildburghausen - Bürgermeister und Stadtrat müssen geltendes Recht beachten. Das stellt Hildburghausens Bürgermeister Tilo Kummer in einer Mitteilung klar, in der er sich auf den gegen ihn erhobenen Vorwurf bezieht, er habe bezüglich der neuen Kindergrippe einen Alleingang gestartet.

So hatte sich der Stadtrat von Hildburghausen laut Kummer entschieden, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zu klären, ob freie Träger von Kindergärten in der Stadt bereit wären, bis September 2019 ihre Kapazitäten um über 50 Plätze zu erweitern. Das war notwendig geworden, weil die Bedarfsplanung zu dem Schluss kam, dass vor allem die Krippenplätze in den nächsten zehn Jahren nicht ausreichen. Da man Entwicklungen auch nur für eine bestimmte Zeit abschätzen könne, sei eine Befristung von zehn Jahren vorgenommen worden, um nicht später für eine leerstehende Einrichtung zahlen zu müssen.

Die Awo bekam den Zuschlag und schloss anschließend einen Mietvertrag mit einem Unternehmen, mit dem sie eine noch zu errichtende Kinderkrippe für 15 Jahre anmietete, ohne jedoch ein Anfangsdatum der Vertragslaufzeit festzulegen, führt Kummer aus: "Der Vertragsabschluss erfolgte, bevor die Ergänzung des Betreibervertrages mit der Stadt Hildburghausen ausgehandelt und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden konnte. Bis zu meinem Urlaubsbeginn vor zwei Wochen lag noch keine verbindliche Aussage vor, wann die Einrichtung in Betrieb gehen kann."

Wenn eine Stadt einen freien Träger beauftragt, ihre Aufgabe der Kinderbetreuung zu erfüllen, müssen sich Stadt und Träger an bestimmte Regeln halten, erläutert der Bürgermeister. Zum einen sei die Stadt an die Vorgaben des Interessenbekundungsverfahrens gebunden, zum anderen an das Kindertagesstättengesetz. "Da die Vorgaben aus dem Interessenbekundungsverfahren und dem Kindertagesstättengesetz in den bisherigen Vertragsvorschlägen und Verhandlungen nicht umsetzbar waren, berichtete ich darüber im Stadtrat und besprach das notwendige weitere Vorgehen mit der Kommunalaufsicht und dem Gemeinde- und Städtebund", erklärt Kummer, "ich bekam die Empfehlung, einen Anwalt einzuschalten. Da die Erteilung der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht aufgrund der Nachteile, die sich zulasten der Stadt abzeichnen, mehr als fraglich ist, schlug ich dem Stadtrat vor, die notwendigen Kapazitäten für eine vorübergehende Unterbringung von Krippenkindern in eigenen Kitas und im Vereinsheim Bürden zu schaffen. Wir brauchen spätestens ab September zusätzliche Krippenplätze. Da steht die neue Einrichtung noch nicht zur Verfügung."

Wenn kein Vertrag mit der Awo zustande komme, der für die Stadt annehmbar und für die Kommunalaufsicht zustimmungsfähig ist, brauche die Stadt die zusätzlichen Kapazitäten sogar noch nach Fertigstellung der neuen Kinderkrippe, führt Kummer weiter aus.

Der Stadtrat habe mit einem Beschluss die Voraussetzungen für die Schaffung der Ausweichplätze geschaffen, schreibt Kummer. Und: "Einen Alleingang von mir kann ich dabei nicht sehen. Das der Verwaltung dafür bewilligte Geld ist nach wenigen Monaten wieder eingespart, wenn man den von der Awo gewünschten Mietpreis für die neue Krippe als Vergleich nimmt."

Autor

Bilder