Bad Liebenstein Regeln für Grabschmuck sollen eindeutiger werden

In Schweina gibt es Urnengemeinschaftsgräber mit Stelen. Für diese heißt es im Satzungsentwurf, dass nur "an Geburts- und Todestagen sowie an Totensonntagen und innerhalb der ersten drei Monate nach der jeweiligen Beisetzung" auf den vorgesehenen Platten Blumengebinde, Kränze "und ähnliche Gebilde der Trauerfloristik" abgestellt werden dürfen. Foto: Heiko Matz

Bei bestimmten Grabformen in Bad Liebenstein soll nur im ersten Vierteljahr nach der Beisetzung und an drei Gedenktagen Schmuck abgestellt werden. Dazu ist im nächsten Stadtrat die Änderung der Friedhofssatzung geplant.

 
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