Barchfeld-Immelborn Anfechtung der Bürgermeisterwahl vom Gericht endgültig abgewiesen

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Bürgermeister Ralph Groß zeigt den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts. Foto: Sascha Bühner Quelle: Unbekannt

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat die Berufung eines Barchfelders, der die Bürgermeisterwahl im Jahr 2016 angefochten hatte, abgelehnt. In der Begründung wird betont, dass ein amtierender Bürgermeister auch im Wahlkampf in seinem Amt präsent sein darf.

 
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