Der Kundgebung vorausgegangen war ein juristisches Tauziehen. Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Kundgebung mit 16 000 Teilnehmern erlaubt. Die Stadt Leipzig hatte der «Querdenken»-Bewegung aus Infektionsschutzgründen eigentlich einen Platz an der Neuen Messe zuweisen wollen, außerhalb des Zentrums. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte dies bestätigt, das OVG entschied anders.
«Es ist schwer erklärbar, dass sich derzeit nur zwei Hausstände treffen dürfen, aber 16 000 Menschen auf einem Platz demonstrieren dürfen», sagt Leipzigs Stadtsprecher Matthias Hasberg am Vormittag auf Anfrage. Halte man die vorgeschrieben Abstände von 1,5 Meter ein, komme man auf maximal 5000 Menschen für den Augustusplatz. Eine Begründung der Entscheidung will das Oberverwaltungsgericht nach Angaben der Stadt in den kommenden Tagen nachreichen.
«Wer die Corona-Regeln auf Demos und anderswo ignoriert, ist mitverantwortlich dafür, dass sich Intensivstationen füllen und Kultur und Gastronomie geschlossen bleiben», kritisiert Sachsens Vizeministerpräsident Wolfram Günther (Grüne).
Unter anderem das Bündnis Leipzig nimmt Platz hatte zu Gegenprotesten aufgerufen. Irena Rudolph-Kokot vom Bündnis kritisiert die Entscheidung des OVG bei einer Kundgebung des Gegenprotests als «offizielle Zulassung eines Superspreader-Events mit Ansage». Es sei eine Zumutung für die Stadt und die Bürger, dass ohne Einhaltung von Abstand auf viel zu kleinem Raum demonstriert werde. Damit werde die Coronaschutzverordnung ausgehebelt. Die Menschen kämen sich «verarscht» vor.