München - Das Gericht gab am Donnerstag einem Eilantrag des Inhabers eines Fitnessstudios zum Teil statt und setzte die Regelung in der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Vollzug. Der Betrieb von Fitnessstudios ist darin vollständig untersagt.
Nachbar-Regionen Fitnessstudios in Bayern dürfen wieder öffnen
Redaktion 12.11.2020 - 14:59 Uhr