Nachbar-Regionen Fitnessstudios in Bayern dürfen wieder öffnen

Training fällt aus: Wer nicht wie gewohnt ins Fitnessstudio kann, muss dafür auch nicht bezahlen. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

Die Schließung von Fitnessstudios verstößt nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

 
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München - Das Gericht gab am Donnerstag einem Eilantrag des Inhabers eines Fitnessstudios zum Teil statt und setzte die Regelung in der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Vollzug. Der Betrieb von Fitnessstudios ist darin vollständig untersagt.

Der Senat ging in seiner Entscheidung davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios durch diese Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei, teilte ein Justizsprecher mit. Allerdings dürfe der Betrieb von Fitnessstudios dennoch stark eingeschränkt werden. dpa

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