Berlin - Wird es nach dem 25. Mai noch Fotos von Sportereignissen, Vereinstreffen oder Hochzeiten geben, ohne dass sich die Fotografen dabei strafbar machen? Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sehen manche Rechtsexperten bereits das Ende der Fotografie eingeleitet. Denn ein digitales Bild der Hochzeitsgesellschaft bildet konkrete Personen ab und erfasst weitere Metadaten wie den genauen Standort und die Zeit der Aufnahme. Mit dem Hochladen auf eine Website erfolgt zudem eine Datenverarbeitung. Dafür brauche es künftig eine ausdrückliche Einwilligung jeder einzelnen Person, was in der Praxis zumindest bei größeren Veranstaltungen quasi unmöglich sein dürfte, befürchten Rechtsexperten. Datenschützer halten hingegen manche Alarmmeldung für überzogen.