Berlin Endet die Ära der Fotografie - oder ist alles halb so schlimm?

Renate Grimming

Experten diskutieren noch über die Auswirkungen der neuen Datenschutzgrundverordnung - etwa für Vereine, die Bilder ihrer Veranstaltungen ins Internet stellen. Datenschützer warnen derweil vor einer "Panikmache".

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Berlin - Wird es nach dem 25. Mai noch Fotos von Sportereignissen, Vereinstreffen oder Hochzeiten geben, ohne dass sich die Fotografen dabei strafbar machen? Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sehen manche Rechtsexperten bereits das Ende der Fotografie eingeleitet. Denn ein digitales Bild der Hochzeitsgesellschaft bildet konkrete Personen ab und erfasst weitere Metadaten wie den genauen Standort und die Zeit der Aufnahme. Mit dem Hochladen auf eine Website erfolgt zudem eine Datenverarbeitung. Dafür brauche es künftig eine ausdrückliche Einwilligung jeder einzelnen Person, was in der Praxis zumindest bei größeren Veranstaltungen quasi unmöglich sein dürfte, befürchten Rechtsexperten. Datenschützer halten hingegen manche Alarmmeldung für überzogen.

Anstelle der jeweiligen nationalen Datenschutzgesetze gilt die neue Datenschutzgrundverordnung künftig europaweit. Als historischer Kompromiss zwischen allen EU-Ländern entworfen, gibt sie den rechtlichen Rahmen vor, die konkrete Ausgestaltung muss allerdings in den jeweiligen Ländern erfolgen.

In Deutschland steckte bislang das Kunsturhebergesetz (KUG) den rechtlichen Rahmen für Fotografien ab. Ob und inwieweit das KUG weiterhin gelten wird, darüber sind sich Beobachter, Betroffene und Experten bislang jedoch uneins. Mit dem KUG sollten bisher die verschiedenen Interessen ausgewogen zur Geltung kommen - also die Persönlichkeitsrechte der jeweils Abgebildeten und das Interesse der Fotografen an der Ausübung ihres Berufs. Bei Ereignissen wie öffentlichen Konzerten oder Sportveranstaltungen wurde dabei zum Beispiel keine Einwilligung jedes Einzelnen verlangt, die Personen galten als "Beiwerk". Das könnte sich mit der neuen DSGVO nun ändern.

Mache ich mich jetzt also potenziell strafbar, wenn ich ein Foto an einem gut besuchten Strand mache, es auf meinen Rechner hochlade und online stelle? Das Recht dazu drohe wegen Untätigkeit des Gesetzgebers ab dem 25. Mai abgeschafft zu werden, schreibt Rechtsanwalt Benjamin Horwath in einem Blogbeitrag. Denn die DSGVO benennt dafür keine Ausnahmen.

Wer seine Fotos professionell vertreiben will, müsste dann grundsätzlich einen Vertrag mit jeder einzelnen Person abschließen. "Denn Ausnahmen von der vorrangigen Geltung der DSGVO gegenüber dem KUG sind bislang nur für die institutionalisierte Presse vorgesehen, schreibt Horwath auf dem Fachblog "CRonline". Freie Fotografen wären demnach direkt betroffen. Und jeder Segelclub oder Ortsverein, der Fotos von seiner Jahresfeier veröffentlicht, sei es im Vereinsheft oder im Internet, würde dann gegen das Recht verstoßen. Die Geltung des KUG für Jedermann "in rechtssicherer Weise" sicherzustellen, habe der Gesetzgeber versäumt, kritisiert Horwath.

"Ich bin entsetzt über die ganze Panikmache" sagt dagegen Thomas Hoeren, Professor an der Universität Münster. "KUG, Recht am eigenen Bild, Fotografen können keine Bilder mehr machen - das ist blanker Unsinn", ist der Medienrechtler überzeugt. Am 25. Mai drohe überhaupt nichts. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff spricht von "großer Panikmache". Voßhoff ist davon überzeugt, dass mit Inkrafttreten der DSGVO das Kunsturheberrecht weiterhin Geltung hat - sich also im Wesentlichen auch für Fotografen nichts ändern werde. Ihre Überzeugung decke sich auch mit den Erläuterungen des Bundesinnenministeriums, sagte die Datenschützerin.

Durch die DSGVO ergäben sich "keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien", heißt es beim Innenministerium. Die Basis widerrufbarer Einwilligung habe es auch vorher schon gegeben und decke die Tätigkeit von Fotografen ab. Für die Veröffentlichung eines Bildes bleibe das KUG auch nach dem 25. Mai erhalten.

Bilder