Nachbar-Regionen Datenschutz und die Presse

Haben Sie in den vergangenen Tagen Post von Ihrer Bank bekommen? Oder sollten Sie einen Newsletter, den sie virtuell beziehen, erneut akzeptieren? Dann hatten Sie es mit den Vorboten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu tun,

 
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Haben Sie in den vergangenen Tagen Post von Ihrer Bank bekommen? Oder sollten Sie einen Newsletter, den sie virtuell beziehen, erneut akzeptieren? Dann hatten Sie es mit den Vorboten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu tun, die von heute an gilt. Diese Verordnung, die einem guten Ziel, nämlich der Datensicherheit dient, hat Auswirkungen auf uns alle: Wir sind zu mehr Dokumentation und Sorgfalt verpflichtet als bisher. Und das Speichern von Daten muss wohlbegründet sein. Ja, auch daran kann es liegen, wenn Ihr Arzt Ihnen in diesem Jahr schon keine Geburtstagskarte mehr geschickt hat. Ab kommender Woche könnte er glatt gegen den Datenschutz verstoßen.

Die neuen Regeln betreffen auch unsere Zeitung. Bisher haben wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, in der Rubrik "Wir gratulieren" gerne und kostenlos zum runden Geburtstag oder der Diamantenen Hochzeit gratuliert. Ein Service, der eigentlich zu den unverrückbaren Angeboten einer Zeitung gehört. Die Daten bekamen wir in der Regel von den Kommunen. Doch dieses unkomplizierte Vorgehen, wie es seit Jahrzehnten Usus war, ist wegen der DSGVO leider nicht mehr möglich. Das liegt ausdrücklich weder an den Gemeindeverwaltungen - und auch nicht an uns als Redaktion. Die Bundesregierung hat es bislang versäumt, Ausnahmen zu definieren, wie sie von der europäischen Grundverordnung ausdrücklich vorgesehen sind.

Solche wären auf nationaler Ebene zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken denkbar. Es gibt Mitgliedsstaaten der EU, die diese Möglichkeit bereits genutzt haben. Die Bundesregierung setzt momentan noch auf Abwarten und beruft sich auf "Grundsatzurteile", die noch zu fällen sind. Bis dahin müssen wir bedauerlicherweise auf unseren Service verzichten, weil wir uns sonst "strafbar durch Veröffentlichung" machen und hohe Geldstrafen die Folge sein könnten. Aus diesem Grund ergänzen wir die Veröffentlichungen bei Gewinnspielen und Verlosungsaktionen auch durch rechtliche Hinweise - Sie als unsere Leserinnen und Leser haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit den Daten geschieht, die Sie uns anvertrauen.

In Sachen Fotografie ist die Presse nicht betroffen: Das sogenannte Medienprivileg gilt weiter. Unsere Fotografen können also weiter Zeitungsfotos machen. Sie werden Personen für unser Blatt fotografieren, wenn dies von öffentlichem Interesse ist und dazu natürlich - wie bisher ja auch - das Persönlichkeitsrecht nicht aus den Augen lassen. Selbstverständlich sind auch Gruppenaufnahmen bei Veranstaltungen oder im öffentlichen Raum weiterhin möglich, auch ohne ausdrückliche Einverständniserklärung der Menschen auf den Fotos. Die Pressefreiheit ist in diesem Sinne von der DSGVO nicht beschränkt. kd

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