Eigener Inhalt Vorsicht, Falle

Streaming ist das neue Fernsehen. Doch wer für Filme, Serien oder Fußballübertragungen auf zweifelhafte Portale zugreift, riskiert eine Abmahnung.

 
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Lange war es eine Grauzone: Wer sich Kinofilme aus zweifelhaften Quellen im Internet anschaute, musste bislang kaum Konsequenzen befürchten. Beging doch einzig und allein der Betreiber des Portals eine Urheberrechtsverletzung. Doch seit einer Woche ist alles anders. Ende April hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) überraschend ein Urteil gefällt, das die Rechtslage für Internetnutzer komplett verändert. Schon das Anschauen kann jetzt Abmahnungen nach sich ziehen. Und betroffen sind neben Serien und Kinofilmen auch die Fußballübertragungen.

Auf diversen ausländischen Internetseiten können sich Fußballfans Spiele live anschauen. Das ist vor allem bei jenen Partien gefragt, die nicht im Free-TV gezeigt werden. So umgehen viele auch das Bezahlangebot von Sky Deutschland, jenem Sender, der sich hierzulande die Rechte an der Live-Übertragung der Bundesliga gesichert hat. Weil die gestreamten Daten zwar auf den heimischen PC übertragen, aber dort nicht wie bei einem illegalen Download auf Dauer gespeichert werden, konnten Nutzer dieser Angebote bisher nicht belangt werden.

Die Richter des EuGH wollen solche Zuschauer nun aber mehr in die Pflicht nehmen. Sie trauen ihnen zu, dass jeder erkennen kann, ob ein Angebot aus einer dubiosen Quelle stammt oder nicht. Das Logo von Sky Deutschland auf einer russischen Website sollte demnach genauso skeptisch machen wie ein brandneuer Film, der seit wenigen Tagen im Kino läuft und zeitgleich kostenlos und mit vielen Werbe-Pop-ups im Internet angeboten wird.

Wer in Zukunft trotzdem arglos anklickt und zuschaut, begeht eine Urheberrechtsverletzung und muss mit einer Abmahnung rechnen. Diese kann jedoch nur der eigentliche Rechteinhaber aussprechen. Dazu benötigt er im Vorfeld die IP-Adresse des Nutzers, was gerade bei ausländischen Plattformen schwer werden wird. Auch deshalb gehen Experten davon aus, dass die Gefahr einer Abmahnwelle gering ist. Das Risiko, belangt zu werden, ist nach dem EuGh-Urteil jedoch gestiegen.

Neuheiten aus dem Netz
Alle jene, die gerne mal vergessen, wo sie gerade ihr Auto geparkt haben, erhalten jetzt Hilfe in der App von Google Maps. Seit Kurzem lässt sich dort nämlich nicht nur die Route in die nächste Großstadt herausfinden, sondern auch gleich noch der Standort des eigenen Autos speichern. Dazu einfach manuell auf der Karte den Parkplatz markieren – schon bekommt man sogar Fotos von der Umgebung. Auf Wunsch erinnert sogar ein Timer daran, wenn die Parkuhr abläuft. Der Service funktioniert übrigens auch mit Fahrrädern.

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