Und tatsächlich sorgte das neue Gesetz schon am ersten Tag seines Inkrafttretens für jede Menge Wirbel. So wurde eine Twitter-Nachricht der AfD-Politikerin Beatrix von Storch aus dem Netzwerk entfernt. Die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion hatte sich auf ihrem Account darüber empört, dass die Kölner Polizei ihre Informationen zu den Neujahrsfeiern in mehreren Sprachen, darunter Arabisch, verbreitet hatte: "Was zur Hölle ist in diesem Land los, wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch? Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?", schrieb von Storch an Silvester.
Nach dem gelöschten Beitrag sprang ihr die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, bei. Auf Twitter schrieb diese: "Unsere Behörden unterwerfen sich importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs." Auch dieser Eintrag wurde von Twitter in Deutschland blockiert.
Und die erste echte Zensur-Debatte rund um das NetzDG brach dann am vorigen Mittwoch los und traf das Satiremagazin Titanic . Dessen Redaktion hatte den Eklat um Beatrix von Storch nämlich zum Anlass genommen, um im Namen der AfD-Politikerin zu twittern. Twitter verlangte daraufhin von Titanic , den satirischen Tweet zu löschen. Weil die Redaktion dieser Forderung nicht nachkam, sperrte das Unternehmen kurzerhand den Account des Magazins.
Ein Vorgang, der beim Deutschen Journalisten-Verband (DJV) für Empörung sorgte. Nicht nur dort sah man sich in der Kritik am Gesetz bestätigt: "Ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit Sitz in den USA bestimmt darüber, wie weit Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland reicht. Das ist der Ausverkauf von Grundrechten", so der DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.
Online beschweren
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) stellt zum Jahresbeginn 2018 ein Meldeformular für Hinweise auf Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz online. Damit können Nutzer das BfJ informieren, wenn ihre Beschwerde wegen eines rechtswidrigen Inhaltes nicht verfolgt wurde. Das Formular befindet sich auf
www.bundesjustizamt.de unter dem Pfad Themen -> Bürgerdienste -> Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken -> Service -> Formulare zur Verfügung. Das Bundesamt kann jedoch keine Löschung oder Sperrung vornehmen, sondern prüft die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Erste Anlaufstelle bei Beschwerden bleibt nach wie vor das soziale Netzwerk, bei dem der vermeintlich rechtswidrige Inhalt gepostet wurde.