Schauberg und Jagdshof Motorradfahrverbot jetzt auch freitags

Das Sonneberger Landratsamt hat das Fahrverbot für Motorräder zwischen Schauberg und Jagdshof erweitert. Statt nur an Wochenenden und Feiertagen darf dort jetzt auch freitags nicht mehr gefahren werden. Der Grund dafür?

Die Strecke zwischen Schauberg und Jagdshof gilt seit Jahren als Brennpunkt für Motorradunfälle (Symbolbild). Foto: dpa/Marijan Murat

Seit Jahren wird die Landesstraße 1152 zwischen Jagdshof und Schauberg von zahlreichen Motorradfahrern und -gruppen aus ganz Deutschland zum unangepassten Fahren genutzt. Aufgrund der Eigenart der kurvenreichen Strecke lassen sich viele von ihnen zu deutlich überhöhter Geschwindigkeit und hochriskanten Fahrmanövern verleiten. Dies führt Jahr für Jahr zu auffällig vielen Motorradunfällen mit einem erheblichen Anteil von Schwerverletzten, bei denen auch andere Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer, bereits schuldlos zu schwerem Schaden kamen. Hauptursache der von Motorradfahrern verursachten Unfälle auf dem Streckenabschnitt ist unangepasste Geschwindigkeit.

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Um der Unfallhäufung durch regelwidrige Motorradfahrten auf der Strecke entgegenzuwirken, ordnete der Landkreis Sonneberg im vergangenen Jahr vom 1. April bis 31. Oktober erstmals ein Fahrverbot für Motorräder an Wochenenden und Feiertagen an. Diese Maßnahme laut polizeilicher Unfallstatistik als wirkungsvoll – denn im Gegensatz zu den Vorjahren gab es während des Verbotszeitraums an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen keine Unfälle mehr mit Motorradbeteiligung. Allerdings hatte sich das Unfallgeschehen mit Motorrädern auf andere Wochentage verlagert, und das mit einer deutlichen Häufung an Freitagen.

Der Freitag ist nun dabei

Aus diesen Gründen wird das Motorradfahrverbot auf der L 1152 auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Sonneberg an Wochenenden und Feiertagen im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2026 wieder aufgenommen und maßvoll auf Freitage erweitert. Allen anderen Fahrzeugen ist die Durchfahrt gestattet. Auch Mofas und Roller sind vom partiellen Motorradfahrverbot ausgenommen.

Ergänzend zum Fahrverbot hatte 2025 die Polizei an der Strecke auch oft kontrolliert. Im Ergebnis gingen neben den Unfallzahlen auch die Beschwerden aus den Anwohnergemeinden spürbar zurück, wie das Landratsamt mitteilt. Die Umsetzung baulicher Maßnahmen auf dem Streckenabschnitt in Verantwortung des Freistaates Thüringen wird weiter geprüft.

Die Entscheidungen zur Fortführung und Ausweitung 2026 – bei denen im Vorfeld auch der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) angehört wurde – erfolgen im Einvernehmen zwischen dem Landkreis Sonneberg, der Landespolizeiinspektion Saalfeld, der Polizeiinspektion Sonneberg, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, der Gemeinde Föritztal und dem Markt Tettau.

Nach einem monatelangen Ringen zwischen verschiedenen Behörden hatten das Landratsamt Sonneberg und die Polizei im Winter nach Einführung des Motorradfahrverbots auf der L 1152 eine durchweg positive Bilanz gezogen. Die Zahlen belegen den Erfolg der Maßnahme: Während im Vorjahreszeitraum noch zwölf Unfälle – davon neun an Wochenenden – verzeichnet wurden, sank die Zahl der Unfälle im Verbotszeitraum (Wochenenden und Feiertage) seit dem 17. April 2025 auf null. Lediglich fünf Unfälle ereigneten sich außerhalb der Sperrzeiten. Neben der erhöhten Verkehrssicherheit berichten Anwohner von einer deutlich gesunkenen Lärmbelastung, und auch die Feuerwehr verzeichnete erheblich weniger Einsätze auf der kurvenreichen Strecke.

Zwei Biker klagten

Trotz dieser statistischen Erfolge ist das Fahrverbot rechtlich umstritten. Zwei Sonneberger Motorradfahrer haben im Oktober 2025 mit Unterstützung des BVDM Klage gegen die Sperrung eingereicht. Der Verband kritisiert, dass gesetzestreue Fahrer pauschal für das Fehlverhalten Einzelner bestraft würden, und fordert stattdessen gezielte Polizeikontrollen und technische Alternativen. Das Ziel der Klage ist es, für die kommende Saison 2026 Rechtssicherheit zu schaffen und das Befahren der Strecke an allen Tagen wieder zu ermöglichen. Dieses Vorhaben ist nun vorerst gescheitert. Momentan gibt es hier keinen neuen Sachstand, teilte der Motorradverband auf Anfrage mit.

Die Fronten zwischen den Beteiligten bleiben verhärtet. Während der BVDM bauliche Maßnahmen wie Rüttelstreifen als unwirksam und lärmintensiv ablehnt, verweist die Polizei auf akuten Personalmangel, der die geforderten permanenten Kontrollen unmöglich mache. Da sich der Motorradverkehr zudem zunehmend auf den bislang freien Freitag verlagert, schlug die Polizei damals eine Ausweitung des Verbots vor.