Die FDP will gegen die geplanten Ausgangsbeschränkungen Verfassungsbeschwerde einlegen. "Die vorgesehenen Ausgangssperren sind keine geeigneten Maßnahmen", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus. "Sie schränken nur in unzulässiger Weise die Grundrechte ein und treiben die Menschen in den privaten Bereich." Die Alternativen zur geplanten Bundesnotbremse seien gesteigertes Impfen und Testen sowie eine bessere Aufklärung über Kontaktvermeidung. Die FDP will den Gesetzentwurf ablehnen und legte mehrere Änderungsanträge vor. Wenn es bei der von der Koalition geplanten Kontaktbeschränkung bleibe, werde die FDP dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen.
Neuregelung könnte kommende Woche in Kraft treten
Zuletzt hatten sich SPD und Union darauf verständigt, die geplanten Ausgangsbeschränkungen etwas zu entschärfen. Demnach sollen diese ab 22 Uhr gelten. Außerdem sollen Joggen und Spaziergänge bis Mitternacht erlaubt sein. Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hohen Infektionszahlen weiterhin möglich sein. Für Schulen ist Distanzunterricht ab einem Inzidenzwert von 165 verpflichtend. Im ursprünglichen Entwurf war hier ein Schwellenwert von 200 genannt worden.
Nach dem aktualisierten Gesetzentwurf soll für Kinder bis 14 Jahre Sport in Gruppen weiter möglich sein. Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Neu ist zudem, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann.