Bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Kenianern geht es um 818 Personen. Für 738 davon ist nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge die Abschiebung allerdings vorübergehend ausgesetzt, sie sind also in Deutschland geduldet. Insgesamt sind knapp 15.000 Kenianer in Deutschland registriert. Im Fall des zentralasiatischen Usbekistan ist die Zahl der Ausreisepflichtigen noch niedriger: Es sind 203, von denen 136 geduldet sind.
Insgesamt gibt es in Deutschland 225.000 ausreisepflichtige Migranten. Die Kenianer und Usbeken machen zusammen nur 0,45 Prozent aus.
Erleichterung der Rückführung: Abgelaufene Pässe werden akzeptiert
Um die Rückführung zu erleichtern, hat Kenia nach Angaben des Bundesinnenministeriums als erstes afrikanisches Land südlich der Sahara der Identifizierung von Ausreisepflichtigen mittels biometrischem Datenabgleich zugestimmt. Außerdem sollen auch abgelaufene Pässe und Personalausweise als Reisedokumente akzeptiert werden. Das Abkommen sieht auch Kooperationen bei der Berufsausbildung und eine Erleichterung des Zuzugs von Studenten vor.