Heubach - Seit dem 1. April dieses Jahres ist der Umgang mit Cannabis teilweise legal. Jeder Erwachsene ab 18 Jahren, der seinen Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Deutschland hat, darf eben dort drei Cannabispflanzen gleichzeitig für den Eigenkonsum dieser Droge anbauen. So hat es die Bundesregierung beschlossen. Die Betonung liegt jedoch auf Eigenkonsum, denn eine Weitergabe an Dritte oder gar ein gewerblicher Vertrieb der Droge ist nicht vorgesehen. Auch Anbauvereinigungen können als eingetragene Vereine oder Genossenschaften Cannabis nicht-gewerblich anbauen. Wer jedoch mehr Pflanzen anbaut, als gesetzlich geregelt, der macht sich nach wie vor strafbar.