AfD-Kandidat Kaufmann Als Bundestags-Vize im ersten Wahlgang gescheitert

Vor vier Jahren ist die AfD das erste Mal in den Bundestag eingezogen. Seitdem arbeiten ihre Abgeordneten in Ausschüssen mit und sprechen im Plenum. Was fehlt: ein Vizepräsidenten-Posten. Auch der neueste AfD-Kandidat ist zunächst gescheitert.

 
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Der Thüringer AfD-Abgeordnete Michael Kaufmann ist bei der Wahl zum Bundestags-Vizepräsidenten durchgefallen. Er erhielt am Dienstag im ersten Wahlgang nur 118 Stimmen und verfehlte damit die erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen deutlich. 553 Abgeordnete stimmten mit Nein, 29 Parlamentarier enthielten sich, 27 Stimmen waren ungültig.

Seit die AfD 2017 erstmals in den Bundestag einzog, konnte sie keinen der Vizepräsidentenposten, die normalerweise an alle im Bundestag vertretenen Fraktionen gehen, besetzen. Alle sechs Abgeordneten, die sie zur Wahl für das Amt stellte, scheiterten in jeweils drei Wahlgängen, weil die anderen Fraktionen ihnen weitgehend die Zustimmung verweigerten. Vizepräsidenten leiten zum Beispiel die Sitzungen des Plenums und sprechen Ordnungsrufe aus.

Der 1964 geborene Kaufmann war bereits Vizepräsident des Thüringer Landtags und ist nun erstmals Abgeordneter im Bundestag. Die Kandidaten der anderen Fraktionen wurden im ersten Wahlgang gewählt: Die CDU-Politikerin Yvonne Magwas für die CDU/CSU, die frühere Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz, für die SPD, Claudia Roth für die Grünen, Petra Pau für die Linke und Wolfgang Kubicki für die FDP. Neue Bundestagspräsidentin ist die SPD-Abgeordnete Bärbel Bas.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, war die anderen Fraktionen schon vor der absehbaren Wahlniederlage scharf angegangen. Es gehe um ein zentrales Amt, das der AfD nach der Geschäftsordnung zustehe. Das sei «eine Missachtung, eine Herabsetzung von Millionen Wählern, eine Beleidigung jedes Einzelnen, eine Verhöhnung der Demokratie», sagte er.

Baumann bezog sich mit diesen Äußerungen auf den Vizepräsidentenposten, aber auch auf eine vor der Bundestagswahl 2017 beschlossene Änderung der Geschäftsordnung, wonach Alterspräsident der dienstälteste und nicht der älteste Abgeordnete ist. Aus diesem Grund ist der CDU-Politiker Wolfgang Schäuble neuer Alterspräsident und konnte die konstituierende Sitzung eröffnen - und nicht der AfD-Abgeordnete Alexander Gauland.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Buschmann, betonte: «Jede Fraktion hat ein Vorschlagsrecht, aber sie hat keinen Anspruch auf eine Mehrheit.» Die AfD habe bislang wenig dazu beigetragen, «um so ein Grundvertrauen in sich und ihre Kandidaten zu stärken».

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