Ein 15-Jähriger darf selbst bestimmen, ob er vor Gericht aussagt – auch wenn es um seine Eltern geht. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 2 WF 33/25) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.