Auf die Vorwürfe hingewiesen sei der Angeklagte noch in derselben Nacht auf die Dienststelle gekommen und habe die Vorwürfe weitgehend eingeräumt, was ihm eine Unterbringung in der Untersuchungshaft ersparte. Durch sein Geständnis ersparte er seinem Opfer auch eine Aussage vor Gericht. Darüber sei ihre Mandantin sehr froh, sagte die Anwältin der Nebenklage. Die Geschädigte habe eine Therapie nach drei Stunden abgebrochen, da die Taten immer wieder in ihr hoch gekommen seien. Mittlerweile gehe es ihr gut. Sie schloss ihre Ausbildung in diesem Jahr ab. Das Verhältnis zur Mutter, das unter den Übergriffen litt, habe sich wieder verbessert und die Albträume hätten aufgehört. Staatsanwalt Andre Libischer sah in seinem Plädoyer keinen Raum für eine Bewährungsstrafe. Das frühe Geständnis habe den Angeklagten zwar vor einer U-Haft bewahrt, jedoch nicht vor einer Haftstrafe. Es habe noch weitere sexuelle Übergriffe gegeben, die jedoch nicht Teil der Anklage seien. Libischer sah einen minder schweren Fall vorliegen, da die Taten nur kurzzeitig waren, keine Gewalt im Spiel war, der Täter geständig ist und das Opfer keine bleibenden Schäden davontrug. Der Anklagevertreter forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, dem sich die Nebenklagevertreterin anschloss.