Zeil Stieftochter sexuell missbraucht

Martin Schweiger

Ein 59-Jähriger erhält vor dem Haßfurter Amtsgericht in dieser Woche eine Bewährungsstrafe. Er zeigt sich reumütig.

Zeil - Wegen dreifachen schweren sexuellen Missbrauchs und einem einfachen sexuellen Missbrauch Minderjähriger hat das Amtsgericht am Mittwoch einen 59-jährigen Krankenpfleger aus Schweinfurt zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die das Schöffengericht für vier Jahre zur Bewährung aussetzte. Als Auflage muss der Verurteilte 4400 Euro an den Weißen Ring Ebern zahlen.

Nach der Werbung weiterlesen

Pornos geschaut

Laut Anklageschrift lebte der Angeklagte von 2006 bis 2009 mit seiner damaligen Lebensgefährtin und deren Tochter im Haßbergkreis. Im Jahr 2006 soll er an der damals elfjährigen Stieftochter dreimal sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Im vierten Fall soll er zusammen mit der damals Elf- oder Zwölfjährigen einen Porno geschaut haben, wobei es ebenfalls zu sexuellen Übergriffen kam. Der Angeklagte legte vor Gericht ein vollständiges Geständnis ab. Er räumte sämtliche Vorwürfe ein. Die Taten würden ihm leid tun.

Seine Stieftochter sei "aus Neugier zu ihm gekommen" und habe körperliche Nähe gesucht, sagte er mit stockender Stimme auf der Anklagebank. Sie sei in sein Schlafzimmer gekommen, habe sich zu ihm ins Bett gelegt und sich an ihn gedrückt. Es sei "der Fehler meines Lebens" gewesen, dass er sich darauf eingelassen habe. Er habe sie auch im Intimbereich angefasst. Ihr Alter habe er ausgeblendet. Gewalt habe er jedoch nie angewandt. Wenn sie die Berührungen, die maximal fünf Minuten gedauert hätten, nicht mehr wollte, sei sie gegangen.

Als sie Jahre später ihren jetzigen Lebensgefährten kennenlernte, habe sie zusammen mit ihm Anzeige erstattet. Seitdem lebe er von der Mutter der Geschädigten getrennt. Die Mutter sei bei den Taten nicht daheim gewesen, da sie damals beruflich und privat viel unterwegs gewesen sei. Sie habe keinen Verdacht geschöpft, da ihre Tochter nicht verängstigt gewesen sei. Laut des ermittelnden Beamten der Kripo Schweinfurt kam die Geschädigte nachts nach Mitternacht in die Dienststelle, wo sie äußerst aufgewühlt die Anzeige erstattete.

Vorwürfe eingeräumt

Auf die Vorwürfe hingewiesen sei der Angeklagte noch in derselben Nacht auf die Dienststelle gekommen und habe die Vorwürfe weitgehend eingeräumt, was ihm eine Unterbringung in der Untersuchungshaft ersparte. Durch sein Geständnis ersparte er seinem Opfer auch eine Aussage vor Gericht. Darüber sei ihre Mandantin sehr froh, sagte die Anwältin der Nebenklage. Die Geschädigte habe eine Therapie nach drei Stunden abgebrochen, da die Taten immer wieder in ihr hoch gekommen seien. Mittlerweile gehe es ihr gut. Sie schloss ihre Ausbildung in diesem Jahr ab. Das Verhältnis zur Mutter, das unter den Übergriffen litt, habe sich wieder verbessert und die Albträume hätten aufgehört. Staatsanwalt Andre Libischer sah in seinem Plädoyer keinen Raum für eine Bewährungsstrafe. Das frühe Geständnis habe den Angeklagten zwar vor einer U-Haft bewahrt, jedoch nicht vor einer Haftstrafe. Es habe noch weitere sexuelle Übergriffe gegeben, die jedoch nicht Teil der Anklage seien. Libischer sah einen minder schweren Fall vorliegen, da die Taten nur kurzzeitig waren, keine Gewalt im Spiel war, der Täter geständig ist und das Opfer keine bleibenden Schäden davontrug. Der Anklagevertreter forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, dem sich die Nebenklagevertreterin anschloss.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig ist.